Qualitätsanforderung
SCHÜTTGUT
GEWERBE- UND INDUSTRIEABFÄLLE VOLUMINÖS
Materialbeschreibung:
Abfälle und/oder Abfallmischungen von Dämmplatten aus Polystyrol und/oder Polyurethan, oder sonstige voluminöse Abfälle, auch wenn diese mit schädlichen Substanzen behaftet sind und/oder diese enthalten.
Anliefersystem:
Lose Schüttung in Absetzmulden, Abrollcontainern, Mobilern, Containern auf Kraftfahrzeugen, sowie Kraftfahrzeugen mit Schubboden und anderen Kraftfahrzeugen und Kipp-LKWs, die nach hinten entleerbar sind. Die Entladung erfolgt durch den Kunden auf Anweisung und unter Aufsicht eines VORWAGNER Mitarbeiters.
Technisch/Physikalische Anforderungen an den Abfall:
Feste bis stichfeste Konsistenz | schüttfähig | nicht extrem klebend | ohne erhöhte Staubbelastung | ohne erhöhte Geruchsbelästigung| keine relevanten Mengen an dicht verschlossenen Behältnissen/Gebinden/Verpackungen | keine relevanten Mengen an zusammengerollten/gebündelten/verpressten Bändern/Folien/Schläuchen | Anliefertemperatur < 50 °C
Chemische Anforderungen an den Abfall:
Brom < 0,1% | Chlor < 1% | Fluor < 0,1 % | Jod < 0,1 % | Antimon < 1.000 mg/kg | Arsen < 100 mg/kg | Blei < 1.000 mg/kg | Cadmium ‹ 100 mg/kg | Chrom < 1.000 mg/kg | Kupfer < 5.000 mg/kg | Molybdän < 100 mg/kg | Nickel < 1.000 mg/kg | Quecksilber < 50 mg/kg | Vanadium < 1.000 mg/kg | Zink < 5.000 mg/kg | Zinn < 1.000 mg/kg | Summe PCB und PCT < 50 mg/kg | elementarer Kohlenstoff < 3 % | Schwefel < 1% | pH-Wert 5 - 10 | Diagonale Größtkorn brennbarer Anteil ≤ 250 mm | Diagonale Größtkorn nicht brennbarer Anteil ≤ 50 mm | freie Flüssigphase < 1 %| ausreagiert
Abfälle, die nicht unter diese Gruppe fallen:
• Abfälle, die einen relevanten Anteil an elementarem Kohlenstoff enthalten (z.B. Ruß, Aktivkohle, Gasreinigungsmassen)
• Abfälle, die mit Luft, Wasser, Säuren und/oder Laugen reagieren
• Abfälle, die zur Selbsterhitzung bzw. zur Selbstentzündung neigen
• Abfälle, die entzündlich sind (Flammpunkt < 60 °C)
• Flüssige Abfälle (auch in Gebinden – ausgenommen Dispersionsfarben)
• Gasförmige Abfälle in Druckgasbehältern (z.B. Spraydosen, Gaskartuschen, Gaspatronen, Gasflaschen, Feuerzeuge, Feuerlöscher)
• Abfälle, die biologisch gefährliche Stoffe der Risikogruppe 2 und/oder 3 gemäß Richtlinie der Europäischen Union 2000/54/EG idgF enthalten
• Abfälle, die Stoffe enthalten, die beim Einatmen und/oder bei Haut- bzw. Schleimhautkontakt zu Reizungen, Vergiftungen und/oder Verätzungen führen
• Abfälle, die Spitze und scharfe Gegenstände (z.B. Kanülen, Lanzetten, Skalpelle) in nicht durchstichfesten Verpackungen enthalten
• Abfälle, die ein erhöhtes Reaktions- und/oder Polymerisationspotential aufweisen
• Abfälle, die relevante Mengen an folgenden Stoffen enthalten: Asbestfasen| Glasfasern | Mineralfasern | Kohlefasern | metalisches Quecksilber | Amalgame | Batterien | Akkumulatoren | Leuchtstoffröhren | Gasentladungslampen | Ne-Metallstäube, -späne, -krätzen, -aschen, -schlacken und/oder -pulver | Ofenausbruch aus metallurgischen Prozessen | Salzschlacken | Schlacken aus der Schmelzelektrolyse | Carbid-, Härterei-, Bariumcarbonat-, Bariumsulfat-, Blei-, Nickel-, Cadmium-, Zinkhydroxid- und/oder Calciumsulfitschlamm | Bleisalze | Bariumsalze
• Abfälle, die einen pH-Wert kleiner als 2,5 aufweisen
• Abfälle mit einem Glührückstand größer 35 %