Materialbeschreibung
Abfälle und/oder Abfallmischungen von Dämmplatten aus Polystyrol und/oder Polyurethan, oder sonstige voluminöse Abfälle, auch wenn diese mit schädlichen Substanzen behaftet sind und/oder diese enthalten.
Anliefersystem
Lose Schüttung in Absetzmulden, Abrollcontainern, Mobilern, Containern auf Kraftfahrzeugen, sowie Kraftfahrzeugen mit Schubboden und anderen Kraftfahrzeugen und Kipp-LKWs, die nach hinten entleerbar sind. Die Entladung erfolgt durch den Kunden auf Anweisung und unter Aufsicht eines VORWAGNER Mitarbeiters.
Technisch/Physikalische Anforderungen
- Feste bis stichfeste Konsistenz
- schüttfähig
- nicht extrem klebend
- ohne erhöhte Staubbelastung
- ohne erhöhte Geruchsbelästigung
- keine relevanten Mengen an dicht verschlossenen Behältnissen/Gebinden/Verpackungen
- keine relevanten Mengen an zusammengerollten/gebündelten/verpressten Bändern/Folien/Schläuchen
- Anliefertemperatur < 50 °C
Chemische Anforderungen
- Brom < 0,1%
- Chlor < 1%
- Fluor < 0,1 %
- Jod < 0,1 %
- Antimon < 1.000 mg/kg
- Arsen < 100 mg/kg
- Blei < 1.000 mg/kg
- Cadmium ‹ 100 mg/kg
- Chrom < 1.000 mg/kg
- Kupfer < 5.000 mg/kg
- Molybdän < 100 mg/kg
- Nickel < 1.000 mg/kg
- Quecksilber < 50 mg/kg
- Vanadium < 1.000 mg/kg
- Zink < 5.000 mg/kg
- Zinn < 1.000 mg/kg
- Summe PCB und PCT < 50 mg/kg
- elementarer Kohlenstoff < 3 %
- Schwefel < 1%
- pH-Wert 5 - 10
- Diagonale Größtkorn brennbarer Anteil ≤ 250 mm
- Diagonale Größtkorn nicht brennbarer Anteil ≤ 50 mm
- freie Flüssigphase < 1 %
- ausreagiert
Nicht zulässige Abfälle
- Abfälle, die einen relevanten Anteil an elementarem Kohlenstoff enthalten (z.B. Ruß, Aktivkohle, Gasreinigungsmassen)
- Abfälle, die mit Luft, Wasser, Säuren und/oder Laugen reagieren
- Abfälle, die zur Selbsterhitzung bzw. zur Selbstentzündung neigen
- Abfälle, die entzündlich sind (Flammpunkt < 60 °C)
- Flüssige Abfälle (auch in Gebinden – ausgenommen Dispersionsfarben)
- Gasförmige Abfälle in Druckgasbehältern (z.B. Spraydosen, Gaskartuschen, Gaspatronen, Gasflaschen, Feuerzeuge, Feuerlöscher)
- Abfälle, die biologisch gefährliche Stoffe der Risikogruppe 2 und/oder 3 gemäß Richtlinie der Europäischen Union 2000/54/EG idgF enthalten
- Abfälle, die Stoffe enthalten, die beim Einatmen und/oder bei Haut- bzw. Schleimhautkontakt zu Reizungen, Vergiftungen und/oder Verätzungen führen
- Abfälle, die Spitze und scharfe Gegenstände (z.B. Kanülen, Lanzetten, Skalpelle) in nicht durchstichfesten Verpackungen enthalten
- Abfälle, die ein erhöhtes Reaktions- und/oder Polymerisationspotential aufweisen
- Abfälle, die relevante Mengen an folgenden Stoffen enthalten: Asbestfasen| Glasfasern | Mineralfasern | Kohlefasern | metalisches Quecksilber | Amalgame | Batterien | Akkumulatoren | Leuchtstoffröhren | Gasentladungslampen | Ne-Metallstäube, -späne, -krätzen, -aschen, -schlacken und/oder -pulver | Ofenausbruch aus metallurgischen Prozessen | Salzschlacken | Schlacken aus der Schmelzelektrolyse | Carbid-, Härterei-, Bariumcarbonat-, Bariumsulfat-, Blei-, Nickel-, Cadmium-, Zinkhydroxid- und/oder Calciumsulfitschlamm | Bleisalze | Bariumsalze
- Abfälle, die einen pH-Wert kleiner als 2,5 aufweisen
- Abfälle mit einem Glührückstand größer 35 %
