Standort und Betreiber
VORWAGNER Kreislaufwirtschaft GmbH, Sternberg 15, 4812 Pinsdorf
Auskunftspersonen
- Gewerberechtlicher Geschäftsführer (Verkehrsleiter): Dr. Manfred Scherleitner
- Abfallrechtliche Geschäftsführerin: Sandra Möseneder
- Telefon: +43 7612 670 06
- Telefax: +43 7612 670 06-11
Anwendung der Abfall-Industrieunfallverordnung
Das Unternehmen unterliegt den Bestimmungen zur Beherrschung schwerer Unfälle mit Seveso-Stoffen. Ein Sicherheitsbericht wurde der Behörde übermittelt.
Tätigkeiten des Unternehmens
Sammlung, Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen.
Gefährliche Stoffe — Hauptgefahrenkategorien
- E2 Gewässergefährdend (chronisch 2)
- H2 Akut toxisch (Gefahrenkategorie 3)
- P5c Entzündbare Flüssigkeiten (Kategorie 2)
Mögliche weitere Kategorien
- P1a Explosive Stoffe (pyrotechnische Abfälle)
- P3a Entzündbare Aerosole
- P6a/b Selbstzersetzliche Stoffe / organische Peroxide
- P7 Selbstentzündliche Stoffe
- P8 Entzündend wirkende Flüssigkeiten / Feststoffe
- O2 Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase bilden
Namentlich genannte Stoffe gemäß AWG Anhang 6 Teil 2
- Ammoniumnitrat / Kaliumnitrat (Düngemittelreste, SN 51507)
- Diarsenpentoxid / Diarsentrioxid (Arsenkalk, SN 51513)
- Methanol (SN 55315)
- Erdölerzeugnisse (Altöle SN 54102, Heizöle SN 54108, Ölabscheiderinhalte SN 54702)
Gefahr von schweren Unfällen und mögliche Folgen
- Mögliche Ereignisse: chemische Reaktionen, Beschädigung von Anlagen oder Behältern, Verkehrs- und Transportunfälle, Brand oder Explosion, Flüssigkeitsaustritte
- Mögliche Auswirkungen: giftige Gase und Rauch, Verpuffungen, Verkehrsstörungen, Verunreinigung von Trinkwasser und Kanalisation
Aufgrund der getroffenen präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen sowie der Maßnahmen zur Begrenzung von Unfallfolgen sind keine Auswirkungen für die Bevölkerung und die Umwelt durch Unfälle im Unternehmen zu erwarten. Die Auswirkungen bleiben sehr wahrscheinlich auf das Werksgelände beschränkt.
Richtiges Verhalten bei schweren Unfällen
Ein interner Alarm- und Gefahrenabwehrplan ist vorhanden. Im Ereignisfall informiert die Website über die Art des Unfalls (Flüssigkeitsaustritt, Brand- oder Chemieunfall), das richtige Verhalten und den Notfallkontakt.
Warnsysteme der Behörden
- Ortsfeste Sirenen (Zivilschutzsignale)
- Rundfunkdurchsagen
- Mobile Sirenen und Lautsprecherdurchsagen
Den Aufforderungen der zuständigen Einsatzleitung ist Folge zu leisten.
Externe Alarm- und Notfallmaßnahmen
Ein externer Notfallplan wurde durch die Behörde erstellt und kann beim Unternehmen oder bei der Gemeinde Pinsdorf eingesehen werden. Rechtsgrundlage: Verordnung der OÖ Landesregierung zur Erstellung externer Notfallpläne.
Weitere Informationen und Einsichtnahme
Der Sicherheitsbericht kann nach Terminvereinbarung bei der Geschäftsführung eingesehen werden.
Stand: 02/2026 — Version 02. Öffentlichkeitsinformation gemäß Abfall-Industrieunfallverordnung (Seveso III).
